Dienstag, 9. Dezember 2014

Wann kann ich von meinem Chef ein Zwischenzeugnis verlangen?



Wann kann ich von meinem Chef ein Zwischenzeugnis verlangen?
Von RA Thomas Eschle, Stuttgart

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Das Bundes-arbeitsgericht und die Landesarbeitsgerichte haben jedoch verschiedene Situationen anerkannt, bei welchen Arbeitnehmer vom Chef ein Zwischenzeugnis verlangen können. 

Das gilt vor allem bei gravierenden Veränderungen für den Arbeitnehmer. Ein Wechsel der Position oder ein Wechsel von Aufgaben im Unternehmen sind triftige Gründe für ein Zwischenzeugnis. Weiter kann nach der Rechtsprechung ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn es Wechsel der Vorgesetzten gab oder eine längere Auszeit wie z. B. Elternzeit oder längerer unbezahlter Urlaub oder eine Zwischenstation im Ausland genommen wurde.

Arbeitnehmer sollten sich bei der Forderung nach einem Zwischenzeugnis auch vergegenwärtigen, dass wer sich aus einem bestehenden ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen im Vorteil ist, weil ungekündigte Bewerber auf dem Arbeitsmarkt allgemein begehrter sind, als länger arbeitslose Bewerber. 

Weiterer Vorteil des Zwischenzeugnisses ist, dass der Arbeitgeber beim Endzeugnis davon nicht ohne triftigen Grund erheblich abweichen kann. Sollte der Arbeitgeber dem mündlichen Wunsch eines Zwischenzeugnisses nicht nachkommen, so empfiehlt es sich, dass Zwischenzeugnis per E-Mail oder schriftlich vom Chef zu verlangen.

Meine Kanzlei hilft Ihnen gerne anwaltlich im Arbeitsrecht gerne weiter:

Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr.2
70499 Stuttgart

Tel: 0711-2482446  (Unser Kanzleisekretariat vergibt Ihnen gerne einen zeitnahen
Besprechungstermin. Telefonberatung auch bundesweit.)

www.rechtsanwalt-eschle.info