Wann
kann ich von meinem Chef ein Zwischenzeugnis verlangen?
Von RA Thomas Eschle, Stuttgart
Von RA Thomas Eschle, Stuttgart
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt
es nicht. Das Bundes-arbeitsgericht und die Landesarbeitsgerichte haben jedoch
verschiedene Situationen anerkannt, bei welchen Arbeitnehmer vom Chef ein
Zwischenzeugnis verlangen können.
Das gilt vor allem bei gravierenden
Veränderungen für den Arbeitnehmer. Ein Wechsel der Position oder ein Wechsel
von Aufgaben im Unternehmen sind triftige Gründe für ein Zwischenzeugnis.
Weiter kann nach der Rechtsprechung ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn es
Wechsel der Vorgesetzten gab oder eine längere Auszeit wie z. B. Elternzeit oder
längerer unbezahlter Urlaub oder eine Zwischenstation im Ausland genommen
wurde.
Arbeitnehmer sollten sich bei der Forderung nach einem Zwischenzeugnis auch vergegenwärtigen, dass wer sich aus einem bestehenden ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen im Vorteil ist, weil ungekündigte Bewerber auf dem Arbeitsmarkt allgemein begehrter sind, als länger arbeitslose Bewerber.
Weiterer Vorteil des Zwischenzeugnisses ist, dass der
Arbeitgeber beim Endzeugnis davon nicht ohne triftigen Grund erheblich
abweichen kann. Sollte der Arbeitgeber dem mündlichen Wunsch eines
Zwischenzeugnisses nicht nachkommen, so empfiehlt es sich, dass Zwischenzeugnis
per E-Mail oder schriftlich vom Chef zu verlangen.
Meine Kanzlei hilft Ihnen gerne anwaltlich im Arbeitsrecht
gerne weiter:
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr.2
70499 Stuttgart
Tel: 0711-2482446 (Unser Kanzleisekretariat vergibt Ihnen gerne einen zeitnahen
Besprechungstermin. Telefonberatung auch bundesweit.)
www.rechtsanwalt-eschle.info
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